St. Joseph-Krankenhaus gGmbH / Gläubigerversammlung stellt Weichen für Sanierung

13. März 2026 | Aus der Kanzlei

Einstimmig hat die Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren der St. Joseph-Krankenhaus gGmbH beim Amtsgericht Bitburg am 11.03.2026 der Fortführung des Krankenhausbetriebs zugestimmt. Das Insolvenzverfahren soll weiterhin in Eigenverwaltung unter Aufsicht des Sachwalters, Rechtsanwalt Jakob Joeres, durchgeführt werden.

Einigkeit besteht zudem darüber, die bereits fortgeschrittenen Gespräche mit dem Eifelkreis Bitburg-Prüm über eine endgültige Übernahme des Krankenhauses sowie die dafür erforderliche Zwischenmaßnahme einer Verlustübernahme zeitnah zum Abschluss zu bringen. Nach derzeitigem Stand soll der Krankenhausbetrieb mit seinen rd. 450 Mitarbeitenden nach dem Verständnis von Eigenverwaltung und Sachwalter spätestens zum Ende des Jahres 2026 vollständig auf den Landkreis, ggf. mit Unterstützung eines regionalen Partners, übertragen werden.

Die Generalbevollmächtigten aus der Kanzlei Niering Stock Tömp Rechtsanwälte, Sachwalter Rechtsanwalt Joeres und der zuständige Landrat Andreas Kruppert sind sich darüber einig, dass die aktuell geführten Verhandlungen über die vertraglichen Modalitäten einer Verlustübernahme möglich kurzfristig finalisiert und unterschriftsreif abgestimmt werden sollen. Damit soll möglichst bald sowohl für die Belegschaft des „St. Juppes“, als auch für die Bevölkerung in der Region, mehr Verbindlichkeit und Planungssicherheit geschaffen werden.

„Auch wenn noch einige Details zu klären sind, sind wir uns in der Zielrichtung einig und arbeiten mit Hochdruck an einer rechtssicheren Lösung“, bestätigt die Generalbevollmächtigte, Rechtsanwältin Kristina Wessing.

„Dies ist aus Sicht der Gläubiger der richtige Weg“, ergänzt Sachwalter Jakob Joeres.

Für den 30.04.2026 ist beim Amtsgericht Bitburg die nächste Gläubigerversammlung terminiert worden.

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