Für Mandanten

Analysieren, Beraten, Vermitteln

Aus der Erfahrung von mehr als 17.000 Insolvenz- und Eigenverwaltungsverfahren haben wir ein umfangreiches Know-how auch bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Beratung für betroffene Unternehmer*innen, Unternehmen und Gläubiger entwickelt. Wir sind dabei vor allem auf einvernehmliche und außergerichtliche Lösungen einzelner Rechtsfragen, aber auch auf die Restrukturierung und Neuausrichtung ganzer Unternehmensgruppen fokussiert. Wir suchen stets den offenen und fairen Kontakt, auch zu unseren Verhandlungspartnern, um so mit Gläubigern, Arbeitnehmern, Betriebsräten, Gewerkschaften, Finanzierern und anderen Beteiligten gute Lösungen zum Erhalt des Unternehmens und einer möglichst großen Anzahl von Arbeitsplätzen zu finden. Nicht immer führt dieser Weg außergerichtlich zu einer Lösung. Daher begleiten wir unsere Mandanten bei der Restrukturierung auch über den Restrukturierungsrahmen, das Schutzschirmverfahren, die Eigenverwaltung und die Sanierungsmoderation. Dabei sind wir immer bereit, nicht nur beratend an der Seitenlinie zu stehen, sondern als Generalbevollmächtigter auch aktiv die Umsetzung der von uns mitentwickelten Lösung zu gestalten.

Restrukturierungsrahmen

Mit dem Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG wurde erstmalig ein hybrides Sanierungsinstrument geschaffen. Anders als außerhalb des Insolvenzverfahrens können nunmehr erstmalig bestimmte Gläubigergruppen oder eine Vielzahl von Gläubigern in einer Art Zwangsvergleich einbezogen und so die finanzielle Neuaufstellung strukturiert werden. Dafür muss nicht der öffentlichkeitswirksame Weg über ein Insolvenzverfahren gegangen werden.

Schutzschirmverfahren

Gerade während der Corona-Pandemie ist das Schutzschirmverfahren in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. Als Sonderform des insolvenzrechtlichen Eigenverwaltungsverfahrens ermöglicht es der Unternehmensleitung nicht nur die Beibehaltung weitreichender Handlungsspielräume und die Entschuldung über einen Insolvenzplan, sondern auch die Auswahl eines sogenannten mitgebrachten Sachwalters, § 270 d InsO. Hierdurch soll ein besonderer Anreiz für eine frühzeitige Antragstellung geschaffen werden. Das Krisenunternehmen soll so die Möglichkeit erhalten, sich einen unabhängigen Sachwalter auszusuchen, um in einem möglichst konstruktiven Miteinander den Restrukturierungsweg umzusetzen. Die hieran geknüpften Voraussetzungen und insbesondere die Beibringung der Unterlagen und der Finanzplanung sind sehr umfangreich und mit der letzten Gesetzesänderung nochmal deutlich verschärft worden. In einer Vielzahl von Fällen haben wir unserer Mandanten auf dem Weg zu einer solchen Antragstellung erfolgreich begleitet.

Eigenverwaltung

Nicht den Bock zum Gärtner machen, sondern einer verantwortungsvoll handelnden Geschäftsführung weiter einen möglichst großen Handlungsspielraum zu belassen, ist Zielsetzung des Eigenverwaltungsverfahrens nach §§ 270 ff. InsO. Das Heft des Handelns bleibt bei der Geschäftsführung, die unter fachkundigem Begleitung eines Sanierungsexperten oder Generalbevollmächtigten die Geschäfte weiterführt. Aufsicht führt in diesem Sanierungsverfahren ein von dem vorläufigen Gläubigerausschuss ausgewählter und vom Insolvenzgericht bestellter Sachwalter. Sowohl als sogenannter Generalbevollmächtigter, aber auch als Sachwalter haben wir in einer Vielzahl von Eigenverwaltungsverfahren Erfahrungen gesammelt und zu erfolgreichen Lösungen beigetragen. Der Weg in ein Eigenverwaltungsverfahren ist allerdings an verschiedene formale Voraussetzungen, wie etwa die ordnungsgemäße Führung der Bücher, das Nichtbestehen von Rückständen bei Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden wie auch an eine nachvollziehbare Finanzplanung geknüpft. Eine in den letzten Jahren nochmals verschärfte Einstiegshürde, welche nur durch eine frühzeitige und qualifizierte Beratung genommen werden kann.

Sanierungsmoderation

Mit der Sanierungsmoderation besteht nach § 94 StaRUG erstmals ein gesetzlich geregeltes Schlichtungsverfahren für die finanzielle Neuausrichtung. Niedrigschwellig setzt dieses Verfahren auf die Konsensbereitschaft des Krisenunternehmens und der beteiligten Gläubiger auf. Mit Unterstützung eines unabhängigen und durch das Restrukturierungsgericht bestellten Sanierungsmoderators soll eine einvernehmliche und gerichtsfeste Lösung gefunden werden. Hier stehen wir als Sanierungsmoderator, aber auch als Vertreter entweder des Krisenunternehmens oder der betroffenen Gläubiger zur Verfügung.

Generalbevollmächtigung

Nicht nur beratend an der Seitenlinie stehend, sondern, auch da wo gewünscht, als Generalbevollmächtigter die Geschäftsführung mitzugestalten, ist der Ansatz der NST-Berufsträger*innen. So können wir nicht nur aktiv den Sanierungsprozess mitgestalten, sondern erfüllen damit auch die an das Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren geknüpfte Voraussetzungen einer begleiteden insolvenzrechtlichen Expertise. Als Lotse auf Zeit steuern wir das Krisenunternehmen durch den Restrukturierungsprozess und können so unseren Beitrag zu einer tragfähigen, transparenten und fairen Lösung leisten.

Beratung

Nicht selten sind wir als Berater in Einzelfragen wie der Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung oder der Durchsetzung von Ansprüchen für Banken, Lieferanten und Kunden gefragt. Auch dabei kommt uns unsere jahrzehntelange Erfahrung auf der anderen Verhandlungsseite zugute  – Wir verstehen »die Denke« des Verwalters. Hier, wie auch im Insolvenz- und Restrukturierungsprozess, ist uns an einer fairen und Konsens orientierten Lösung gelegen. Da wo nötig, scheuen wir im Interesse unserer Mandanten nicht die gerichtliche Auseinandersetzung.