Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der St. Joseph-Krankenhaus gGmbH wurde nach Rechtskraft der Bestätigung des Insolvenzplans durch Beschluss des Amtsgerichts Bitburg zum 30.09.2026 aufgehoben. Dem Insolvenzplan hatten die Gläubiger bereits im Rahmen des gerichtlichen Abstimmungstermins am 15.09.2026 einstimmig zugestimmt. Damit konnte die wirtschaftliche Sanierung des Krankenhauses erfolgreich umgesetzt werden. Der Insolvenzplan bildet die Grundlage für die nachhaltige Fortführung des Krankenhausbetriebs und sichert zugleich die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger nach Maßgabe der Planregelungen.
Im Zuge der Plandurchführung geht das St. Joseph-Krankenhaus als Krankenhaus der Grundversorgung in die Trägerschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm über. Damit wurde eine langfristig tragfähige Perspektive für den Erhalt des Standorts mit seinen rd. 450 Mitarbeitenden sowie die Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung in der Region geschaffen.
Die Geschäftsführung wurde bei der Eigenverwaltung intensiv durch unsere Partner André Dobiey, Dr. Christoph Niering und Kristina Bopp-Wessing als Generalbevollmächtigte sowie unser Team beraten und begleitet. Besonderer Dank gilt dabei der Geschäftsführung, Rechtsanwalt Jakob Joeres (dhpg) , welcher das Verfahren als Sachwalter überwacht und unterstützt hat, sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des „St. Juppes“. Ihr außerordentliches Engagement, ihre Flexibilität und ihre Bereitschaft, den Sanierungsprozess aktiv mitzutragen, haben maßgeblich zum Gelingen des Verfahrens beigetragen. Die konstruktive Zusammenarbeit auch der weiteren Beteiligten war ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die zügige und erfolgreiche Umsetzung des Insolvenzplans und damit der Sanierung.

