Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit im Falle des Scheiterns einer Unternehmenssanierung eine Transfergesellschaft für die entlassenden Mitarbeitenden eingerichtet werden kann? Unsere Partnerin Katrin Camp (Fachanwältin für Arbeitsrecht) sagt:
„Im Falle von nicht abzuwendenden betriebsbedingten Kündigungen, welche die Schwellenwerte erreichen, kann der Wechsel von Arbeitnehmern in eine Transfergesellschaft eine Möglichkeit sein, den Personalabbau sozialverträglicher zu gestalten.
Die von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer wechseln zeitlich befristet in eine Transfergesellschaft. Durch einen dreiseitigen Vertrag zwischen altem Arbeitgeber, Transfergesellschaft und Arbeitnehmer wird das Arbeitsverhältnis zum vormaligen Arbeitgeber beendet und ein befristetes Arbeitsverhältnis zur Transfergesellschaft begründet. Die Zeit in der Transfergesellschaft soll ausschließlich für die berufliche Weiterbildung und die Suche nach einem neuen Arbeitsverhältnis genutzt werden. „Arbeiten“ müssen die Arbeitnehmer nicht. Trotzdem handelt es sich um ein „echtes“ Arbeitsverhältnis. Der Bezug von Arbeitslosengeld ist für die Dauer in der Transfergesellschaft aufgeschoben und der Arbeitnehmer hat einen ununterbrochenen Verlauf in der Rentenversicherung.
Die finanzielle Ausstattung der Transfergesellschaft ist in einem Sozialplan (sog. Transfersozialplan) zu regeln, da es sich um Regelungen zum Ausgleich der mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbundenen Nachteile handelt. Die finanziellen Grundlagen einer Transfergesellschaft bilden die Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III und das Transferkurzarbeitergeld zur Förderung der Eingliederung bei betrieblichen Restrukturierungen nach § 111 SGB III. Für die Dauer der Anstellung bei der Transfergesellschaft, max. 12 Monate, erhalten die Arbeitnehmer somit 60 % bzw. 67 % des letzten regulären Nettomonatsgehalts, gedeckelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Sofern finanziell möglich stockt der Arbeitgeber das Transferkurzarbeitergeld bis auf 80% auf. Die tatsächlichen Kosten und auch der genaue Ablauf hängen von der Dauer der Transfergesellschaft und vielen weiteren Faktoren ab.