Die französische Regierung prüft zurzeit, inwieweit „von Fall zu Fall“ Unternehmensschulden erlassen oder gestreckt werden können, um Arbeitslosigkeit und Insolvenzen zu verhindern. Zombiefirmen sollten ausdrücklich nicht gerettet werden. Wir haben unseren Partner André Dobiey (Fachanwalt für Insolvenzrecht) um ein kurzes Statement gebeten.
Gerade die noch nicht ganz absehbaren Auswirkungen der Pandemie auf einige Branchen erfordern Kreativität und pragmatische Lösungen durch den Gesetzgeber. Sofern ein eigentlich gesundes Unternehmen unverschuldet in eine Schieflage geraten ist – etwa im Zusammenhang mit der Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen – sollte man nichts unversucht lassen, einen Neustart zu erleichtern oder eine temporäre Schieflage abzuwenden.
Insofern erscheinen insbesondere ein Moratorium und – in Ausnahmefällen gar – ein gänzlicher Schuldenerlass interessante Ansätze, um Unternehmen zu helfen, sich von den Sonderbelastungen der Pandemie zu erholen. Dies setzt aber ein eigentlich tragfähiges Geschäftsmodell voraus, aus dem sich mittel- und langfristig wieder stabil Gewinne erwirtschaften lassen sollten.
Unter dem Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes sollten die Einstiegsvoraussetzungen hier also nicht zu niedrig sein, damit nicht auch „chronisch kranke“ Unternehmen die Gelegenheit erhalten, von einer solchen Möglichkeit zu profitieren ohne das die strukturellen Probleme behoben werden. Das dürfte dann langfristig eher allen schaden.
Über das CovInsAG und auch den Sanierungsbaukasten in InsO und StaRuG stehen bereits jetzt verschiedene gute Instrumente zur Verfügung, um Unternehmen zu helfen, die coronabedingt unter Druck stehen und sowohl finanz- als auch leistungswirtschaftlich einen Neustart zu schaffen.
Als überzeugter Europäer würde ich mir hier ein wenig mehr „sportliches“ Denken wie in den USA wünschen. Dort stellt „Insolvenz“ kein Unwort oder einen unter allen Umständen zu vermeidenden Umstand dar. Sondern einen ganz natürlichen Teil des Wirtschaftslebens, aus dem man lernen und sich auch wieder erholen kann. Und mit den hier vorhandenen Sanierungsinstrumentarien brauchen wir uns in Deutschland nicht zu verstecken.