Auf Antrag der Geschäftsführung der insolventen St. Franziskus-Hospital Winterberg gGmbH hat die nordrhein-westfälische Landesregierung für die Jahre 2019 und 2020 die Bedarfsnotwendigkeit des Krankenhauses festgestellt. Die von der NRW Landesregierung in Auftrag gegebenen drei Sachverständigengutachten kommen übereinstimmend zum Ergebnis, dass bei einer Schließung mehr als 6300 Einwohner eine Fahrtzeit von mehr als 30 Minuten zu dem nächstgelegen Krankenhaus haben würden. Damit wird der für die Ermittlung der Bedarfsnotwendigkeit und des damit verbundenen Sicherstellungszuschlag von mehr als 20 % überschritten.
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